Für Immobilieneigentümer bieten wir unseren Winterdienst in Aachen für private
und gewerbliche Kunden kostengünstig als Einzelleistung pauschal an.
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Leistungsumpfang des Winterdienstes:
Schneebeseitigung von Gehwegen und Außenflächen
Streudienst bei Glatteis
Kontrolle der Objekte
Winterdienst privat oder gewerblich
Nach Ende des Winters Beseitung von Streumaterial
Der Winterdienst wird nach Vorschrift der Stadt Aachen durchgeführt!
Gerne bieten wir Ihnen unseren Winterdienst pauschal unverbindlich an.
Einfach anrufen oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Winterdienst Matthias Warnke
Strüverweg 1a 52070 Aachen-Laurensberg
Tel. 0241 / 920 45 451
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Laurensberg ist ein Stadtteil und ein Stadtbezirk von Aachen. Zum Stadtbezirk Laurensberg gehören neben Laurensberg selbst die Stadtteile Orsbach, Seffent, Soers, Vaalserquartier und Vetschau, ferner die Wohngebiete Gut Kullen und Steppenberg sowie Randgebiete des Stadtteils Hörn.
Verantwortlich für die Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer.
Als Streumittel dürfen dabei nur abstumpfende Mittel wie z.B. Sand oder Splitt eingesetzt werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur erlaubt,
wenn der Einsatz von abstumpfenden Streumitteln nicht ausreicht, keine Wirkung erzielt und dadurch eine Gefahr für die Gesundheit der Fußgänger gegeben ist (z.B. bei Eisglätte, Treppenanlagen,
starkem Gefälle).
Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,5 Meter von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen.
Die Verpflichtung zur Winterwartung auf Gehwegen erstreckt sich auch auf den Bereich der Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
sowie an allen für den Fußgängerverkehr eingerichteten Fußgängerüberwegen (z.B. Ampeln, Zebrastreifen, Bordsteinabsenkungen). An diesen Stellen müssen die Gehwege bis zur Bordsteinkante so von
Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
An Werktagen muss von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem
Entstehen der Glätte entfernt werden. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 7.00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr) des folgenden Tages zu beseitigen.